AUSSCHREIBUNG
Unterstützung investigativer Recherchen und Reportagen von Berufsjournalist:innen und Medienschaffenden. JournaFONDS gibt freien und/oder teilzeitangestellten Journalist:innen Vorrang.
Bewerber:innen verpflichten sich, in ihrer Arbeit die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» zu beachten.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss eingetragen sein im Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden (BR), das von den Berufsverbänden
impressum, SSM et Syndicom verwaltet wird oder aber die Kriterien aus Art. 3bis der Statuten erfüllen.
WER?
Dieses Förderprogramm steht freien und angestellten Journalist:innen offen, die in der Schweiz arbeiten oder für ein Medium, das sich an ein Schweizer Publikum richtet. Um für eine Finanzierung infrage zu kommen, muss das Projekt in der Schweiz veröffentlicht werden und einen für die Schweiz relevanten Inhalt haben.
Zentrales Kriterium für die Vergabe ist das öffentliche Interesse an der investigativen Recherche oder Reportage. Dieses muss begründet werden und klar erkennbar sein. Die Förderung ist nicht an eine bestimmte Mediengattung gebunden und wird unabhängig davon vergeben, ob der/die antragstellende Journalist:in für Print-, Online-, Audio- oder audiovisuelle Medien arbeitet.
JournaFONDS erwartet, dass die unterstützten Recherchen und Reportagen nach ausbezahlter Finanzierung in der Regel innerhalb von sechs Monaten veröffentlicht werden.
WIEVIEL?
Anschubfinanzierung: Finanzielle Starthilfe zur Unterstützung in der Anfangsphase des Projekts. Höchstbetrag: CHF 3'000.-.
Ausführungsfinanzierung: Unterstützung für Recherche, Dokumentation, schriftliche Ausfertigung. Höchstbetrag: CHF 7'000.-.
Umsetzungsfinanzierung bereits fortgeschrittener und dokumentierter Projekte: Unterstützung fachlicher und technischer Mittel mit dem Zweck, Partnerschaften und Mitfinanzierungen von Medien zu erleichtern. Höchstbetrag: CHF 15'000.-.
WANN?
Die nächste Eingabefrist ist:
30. April 2025, 24.00